
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Als kassenärztlich zugelassene Psychologische Psychotherapeutin habe ich die Möglichkeit, mit den gesetzlichen Krankenversicherungen direkt abzurechnen. Dazu benötige ich allerdings bereits zum ersten Termin – und dann jeweils zu Beginn jedes Quartals – Ihre Gesundheitskarte/Chipkarte.
Hausarztvertrag
Patienten, die im Hausarztvertrag sind, benötigen für jedes neue Quartal eine Überweisung mit dem Vermerk „Psychotherapie“.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten der Behandlung werden im Umfang der jeweiligen Versicherungsbedingungen von der privaten Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt regulär über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sprechen Sie vor Therapiebeginn deshalb mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Formulare für die Beantragung einer Therapie zuschicken.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Sie erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching
Hilft bei der Klärung privater und beruflicher Konflikte oder Reflexion der eigenen Lebensgestaltung.
Stellt keine Kassenleistung dar. Sie erhalten eine Privatrechnung gemäß der GOP.